Geltung von DORA für Schweizer Unternehmen
Wie bei vielen anderen EU-Verordnungen ist auch DORA direkt oder indirekt auf Schweizer Firmen anwendbar:
Direkte Anwendung auf Schweizer Unternehmen
Hat ein Schweizer Finanzinstitut (z. B. Bank, Versicherung, Vermögensverwalter) eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU, gilt DORA unmittelbar für diese Einheit.
Wenn ein Schweizer IT-/Cloud-Dienstleister von der EU als kritischer Drittanbieter eingestuft wird (z. B. weil er zentrale Dienste für viele Finanzakteure erbringt), unterliegt er ebenfalls direkt der EU-Aufsicht nach DORA.
Indirekte Anwendung auf Schweizer Unternehmen
Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen keinen Sitz in der EU unterhalten, kann DORA für Sie gelten.
Lieferkette
Schweizer IT-/Cloud-Anbieter, die Finanzinstitute in der EU bedienen, werden vertraglich verpflichtet, DORA-Standards einzuhalten (Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen, Resilienztests, Meldepflichten).
Finanzsektor mit EU-Bezug
Schweizer Banken oder Versicherungen, die in EU-Märkten tätig sind oder Dienstleistungen für EU-Kunden erbringen, können von EU-Partnern oder Aufsichtsbehörden zur DORA-Compliance gedrängt werden.
DORA für Schweizer Unternehmen
DORA gilt für Schweizer Unternehmen direkt, wenn sie eine EU-Niederlassung haben oder als kritische ICT-Drittanbieter eingestuft werden. Indirekt betrifft sie alle Schweizer Firmen, die IT- oder Finanzdienstleistungen für EU-Finanzakteure erbringen – über die Lieferkette kommt DORA so praktisch in die Schweiz.