Zweck der Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat das Ziel, die personenbezogenen Daten von Menschen innerhalb der Europäischen Union zu schützen. Sie verpflichtet Unternehmen und Behörden dazu, Daten rechtmäßig, transparent und zweckgebunden zu verarbeiten und dabei die Rechte sowie Freiheiten der Betroffenen zu wahren. Zugleich schafft die DSGVO den Rahmen für den freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt und fördert so den digitalen Handel und Austausch.
Einfacher ausgedrückt bedeutet dies:
- Personen sollen selbst bestimmen können, was mit ihren Daten passiert,
- es gibt Grundprinzipien wie Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und Speicherbegrenzung,
und
Organisationen müssen technische und organisatorische Massnahmen zum Datenschutz treffen und bei Verstössen drohen empfindliche Strafen.
Kurz gesagt: Die DSGVO soll das Grundrecht auf Datenschutz im digitalen Zeitalter gewährleisten und gleichzeitig einheitliche, faire Regeln für den Umgang mit Daten innerhalb der EU etablieren.