Die e-Evidence Verordnung der EU
Die E-Evidence-Verordnung der EU (offiziell Verordnung (EU) 2023/1543) regelt den direkten grenzüberschreitenden Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel, die bei Diensteanbietern in der EU gespeichert sind, unabhängig davon, ob die Daten im Inland oder im Ausland liegen.
Ziel der E-Evidence-Verordnung soll es sein, den Zugang zu digitalen Beweismitteln in Strafverfahren schneller, effizienter und europaweit harmonisiert zu gestalten, um die Strafverfolgung im digitalen Zeitalter zu verbessern.
Wichtig: Wir nehmen auf dieser Webseite keine Wertung der E-Evidence-Verordnung, weder politisch noch inhaltlich vor, sondern zeigen Ihnen als Unternehmen in der Schweiz auf, wie Sie die Anforderungen, welche sich für Sie künftig als Schweizer Unternehmen ergeben, erfüllen können.