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Die e-Evidence Verordnung für Schweizer Unternehmen

Die E-Evidence-Verordnung (EU-Verordnung über die Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel) ist seit 2023 beschlossen und gilt ab 2026.

Anwendbarkeit auf Schweizer Unternehmen

Die E-Evidence-Verordnung gilt für Schweizer Firmen, wenn:

Niederlassung in der EU

  • Hat ein Schweizer Unternehmen (z. B. Cloud-Anbieter, E-Mail-Dienst) eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in der EU, dann gilt die Verordnung direkt für diese Einheit.

Angebot von Diensten im EU-Markt

  • Sobald ein Schweizer Anbieter elektronische Kommunikationsdienste in der EU erbringt (z. B. Server, Cloud, E-Mail für EU-Kunden), kann er von EU-Strafverfolgungsbehörden mit Herausgabe- oder Sicherungsanordnungen verpflichtet werden.

Lieferkette / Partnerschaft

  • Auch wenn die Pflicht formal einen EU-Dienstleister trifft, werden Schweizer Partner oft vertraglich verpflichtet, E-Evidence-konform Daten verfügbar zu machen.

Durchsetzbarkeit der e-Evidence Verordnung

Die E-Evidence-Verordnung gilt für Schweizer Unternehmen direkt, wenn sie eine EU-Niederlassung haben oder elektronische Dienste aktiv in der EU anbieten. Ohne EU-Präsenz können Strafen in der Schweiz nicht direkt durchgesetzt werden – faktisch zwingt aber der Marktzugang Schweizer Anbieter, die Vorgaben einzuhalten.

Der Bundesrat hat sich hierzu mit Vorstößen und Stellungnahmen geäussert: Am 9. April 2025 beauftragte er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Gesetzesgrundlagen zu prüfen und eine vertiefte Zusammenarbeit mit der EU im Bereich elektronischer Beweismittel zu evaluieren. Ziel ist es, die internationale Kooperation bei der Strafverfolgung zu stärken und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Schweizer Anbieter zu verbessern, da diese gemäss der aktuellen Rechtslage Gefahr laufen, zwischen EU-Recht und Schweizer Recht zu geraten.

Konkret geht es darum, Konfliktsituationen zu vermeiden, etwa wenn ausländische Strafverfolgungsbehörden Schweizer Diensteanbieter zur Herausgabe von Daten verpflichten, was im Schweizer Recht problematisch sein kann. Der Bundesrat strebt daher an, rechtstaatliche Regeln für den Umgang mit elektronischen Beweismitteln zu schaffen und die Rechtslage an das EU-Recht anzupassen. Gesetzesvorhaben dazu sind in Vorbereitung, um die Zusammenarbeit effizienter und klarer zu gestalten.

Insgesamt ist die Schweiz dabei, im Bereich E-Evidence ihre Gesetzgebung zu modernisieren, um einerseits internationale Anforderungen zu erfüllen und andererseits die Rechte und den Datenschutz im Inland zu gewährleisten.

Weitere Quellen:

Der Bericht zur e-Evidence-Vorlage der EU.
Medienmitteilung des Bundes.
Bericht im Tagesanzeiger.
Stellungnahme der Digitale Gesellschaft, Basel.