Heraussforderung für Schweizer Unternehmen
Schweizer Unternehmen, die digitale Dienste für EU-Nutzer anbieten, stehen durch die E-Evidence-Verordnung vor mehreren Herausforderungen, da sie verpflichtet sind, strenge Anforderungen zu erfüllen, auch wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.
Benennung eines EU-Vertreters
Schweizer Unternehmen müssen einen offiziellen Vertreter in der EU bestellen, der als Kontaktstelle für Herausgabe- und Sicherungsanordnungen dient. Der organisatorische und juristische Aufwand, diese Rolle einzurichten und zu verwalten, kann erheblich sein.
Rechtssichere Umsetzung von Herausgabe- und Sicherungspflichten
Die Unternehmen müssen Prozesse und technische Lösungen schaffen, um sensible Daten sicher und fristgerecht an EU-Behörden herausgeben oder sichern zu können – dies erfordert Anpassungen in Compliance, IT und Datenschutzmanagement.
Fristen und zeitnahe Bearbeitung
Die Verordnung sieht sehr kurze Fristen für die Datenübermittlung vor (max. 10 Tage, bei dringenden Fällen bis zu 8 Stunden). Ein Versäumnis kann zu Sanktionen führen und erfordert eine hohe organisatorische Effizienz.
Haftungsrisiken und Datenschutzrisiken
Die Herausgabe von Daten an EU-Strafverfolgungsbehörden kann Datenschutzrisiken bergen, insbesondere wenn nationale Vorschriften in der Schweiz anders geregelt sind. Unternehmen müssen neben der E-Evidence-Verordnung auch nationale Datenschutzgesetze beachten und Konflikte vermeiden.
Sanktionsrisiko
Bei Nichterfüllung der Pflichten drohen empfindliche Bussgelder und Reputationsverluste. So können Strafen ähnlich wie bei der DSGVO bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Komplexität der internationalen Rechtslage
Die Verordnung betrifft Unternehmen, die Dienste grenzüberschreitend anbieten, was die rechtliche Lage verkompliziert. Die Unternehmen müssen sich auf unterschiedliche Anforderungen des Schweizer Rechts und des EU-Rechts gleichzeitig einstellen und diese wirksam koordinieren.
Operative Anpassungen
Die Implementierung neuer interne Prozesse, Schulungen für Mitarbeitende, und technischer Anpassungen stellt Ressourcen und Know-how-Anforderungen dar, vor allem für kleine und mittlere Schweizer Unternehmen.
Insgesamt stellt die E-Evidence-Verordnung Schweizer Dienstleister vor rechtliche, organisatorische und technische Herausforderungen, die eine frühzeitige Anpassung und Qualifizierung der Compliance- und IT-Strukturen erfordern, um kostspielige Sanktionen und operative Risiken zu vermeiden.