Zweck

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Sinn und Zweck der E-Evidence-Verordnung

Beschleunigung und Vereinfachung der Beweiserhebung: Bisherige Rechtshilfeverfahren zwischen Staaten waren oft langwierig und komplex. Die Verordnung ermöglicht es, dass Strafverfolgungsbehörden direkte Herausgabe- oder Sicherungsanordnungen (European Production Order Certificate, EPOC, und European Preservation Order Certificate, EPOC-PR) an Diensteanbieter stellen können, ohne den Umweg über umfangreiche internationale Rechtshilfe.

Einheitlicher EU-Rahmen: Die Verordnung schafft in der gesamten EU einheitliche Regeln für den Zugang zu elektronischen Beweismitteln, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Strafverfahren erleichtert.

Schutz der Rechtsstaatlichkeit: Trotz des schnelleren Zugriffs sieht die Verordnung auch Vorgaben zum Rechtsschutz und zur Verhältnismäßigkeit vor, um Grundrechte und Datenschutz zu wahren.

Erfassung relevanter Datenarten: Die Regelungen beziehen sich auf Bestandsdaten (z.B. Identitätsdaten), Verkehrsdaten (Kommunikationsmetadaten) und Inhaltsdaten (z.B. E-Mails, Dateien), die zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden.

Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters: Auch Unternehmen außerhalb der EU, die Dienste in der EU anbieten, müssen einen Vertreter benennen, der für die Entgegennahme der Anordnungen zuständig ist, was vor allem für internationale Anbieter relevant ist.