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EU Data Act für Schweizer Unternehmen

Auch diese EU-Verordnung die seit September 2025 gilt, kann Schweizer Unternehmen betreffen. Erneut unterscheiden wir hier zwischen der direkten und indirekten Anwendung.

Direkte Anwendung auf Schweizer Unternehmen

- Produkte oder Dienste in der EU anbieten, die Daten erzeugen oder verarbeiten (z. B. vernetzte Geräte, IoT-Systeme, Cloud-Services),

- eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU haben.

Indirekte Anwendung auf Schweizer Unternehmen

Auch ohne Sitz oder direkte Vermarktung in der EU kann der Data Act für Schweizer Unternehmen relevant werden:

Lieferkette

  • Schweizer Unternehmen, die Zulieferer oder Dienstleister für EU-Firmen sind, werden oft vertraglich verpflichtet, Data-Act-Standards einzuhalten (z. B. Datenzugangsrechte, Cloud-Portabilität).

Cloud- und Datenanbieter

  • Schweizer Cloud-Provider, die EU-Kunden bedienen, müssen die Vorgaben für Interoperabilität und Portabilität beachten (z. B. einfacher Wechsel von Cloud-Anbietern).

Behördenzugang

  • Wenn ein Schweizer Unternehmen Daten in der EU speichert oder verarbeitet, können EU-Behörden unter bestimmten Bedingungen Zugriff verlangen.

Die Anwendbarkeit auf Schweizer Unternehmen

Der EU Data Act gilt für Schweizer Unternehmen direkt, wenn sie Daten-produzierende Produkte oder Dienste in der EU anbieten oder dort eine Niederlassung haben. Indirekt betrifft er sie über Lieferketten, Cloud-Services und Kundenbeziehungen mit EU-Unternehmen.